<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"><channel><title>Netvouz / PROJECTCONSULT / tag / for:klauseck</title>
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<description>PROJECTCONSULT&#39;s bookmarks tagged &quot;for:klauseck&quot; on Netvouz</description>
<item><title>[DE] 10 Jahre GDPdU | Ein Beitrag zum Jubiläum der GDPdU | Ulrich Kampffmeyer</title>
<link>http://www.project-consult.de/ecm/in_der_diskussion/10_jahre_gdpdu_jubil%C3%A4um_am_16072011</link>
<description>10 Jahre GDPdU | Ein Beitrag - mit einem leichten Schmunzeln - zum Jubiläum von Ulrich Kampffmeyer | PROJECT CONSULT | 8.7.2011 | 10 Jahre gdPdU, ähm, GDPdU | Nein, überraschend war das Erscheinen der gdPdU „gib dem Prüfer deine Unterlagen“ (das Akronym wird vielfach noch fälschlich mit „Grundlagen des Dokumentzugriffs und der Prüfung digitaler Unterschriften“ übersetzt) für uns bei PROJECT CONSULT nicht. Im Jahr 2000 wurden die §§ 145, 146 des HGB aktualisiert. Kurz danach kursierten dann die ersten Entwürfe der GDPdU Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen.</description>
<category domain="http://netvouz.com/PROJECTCONSULT?category=5690620393313393337"></category>
<author>PROJECTCONSULT</author>
<pubDate>Fri, 08 Jul 2011 13:04:37 GMT</pubDate>
</item><item><title>[DE] Archivierung elektronischer Rechnungen nur auf Mikrofilm, CD oder DVD zulässig? Diskussion auf XING</title>
<link>https://www.xing.com/net/informationlifecyclemanagement/legal-aspects-of-information-document-management-265/de-archivierung-elektronischer-rechnungen-nur-auf-mikrofilm-oder-cd-dvd-36485265/36485265/#36485265</link>
<description># Was muss bei der Aufbewahrung elektronischer Rechnungen beachtet werden? | Rechnungen können elektronisch als Wiedergaben auf einem Bildträger (z.B. Mikrofilm) oder auf anderen Datenträgern (z.B. CD-Rom oder DVD) aufbewahrt werden, die keine Änderungen mehr zulassen. Für elektronische Rechnungen ist dies verpflichtend. Das bei der Aufbewahrung angewendete Verfahren muss den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung und DV-gestützter Buchführungssysteme und den Grundsätzen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen entsprechen. Es gilt somit die gleiche Regelung wie für eingescannte Papierrechnungen.</description>
<category domain="http://netvouz.com/PROJECTCONSULT?category=5690620393313393337"></category>
<author>PROJECTCONSULT</author>
<pubDate>Wed, 20 Apr 2011 07:24:42 GMT</pubDate>
</item><item><title>[DE] PROJECT CONSULT Kommentar : VOI geht in den BITKOM</title>
<link>http://www.project-consult.de/ecm/in_der_diskussion/%C3%BCbernimmt_der_bitkom_den_voi#comment-77</link>
<description>Kommentar auf www.PROJECT-CONSULT.de | Geht der VOI in den BITKOM? | Dr. Ulrich Kampffmeyer | Der Vorstand hat inzwischen allen Mitgliedern eine Erklärung zugesendet und das Thema auch auf den Treffen der Regionalgruppen Süd und Nord angesprochen. Die Empfehlung des Vorstands ist klar: der VOI soll als eigene Säule in den BITKOM überführt werden. Die Diskussion in der Öffentlichkeit flacht etwas ab. So gibt es auch in der XING Gruppe &quot;Information &amp; Document Management&quot; nichts wirklich Neues</description>
<category domain="http://netvouz.com/PROJECTCONSULT?category=5690620393313393337"></category>
<author>PROJECTCONSULT</author>
<pubDate>Fri, 15 Apr 2011 09:36:04 GMT</pubDate>
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